Ein Strafverteidiger

ohne Wenn und Aber

Strafrecht - und sonst nichts

RA Carsten R. Hoenig ist Rechtsanwalt seit 1996, seit April 2003 Fachanwalt für Strafrecht und vertritt seine Mandanten fast ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts.

Seit 2013 bis einschließlich 2020 gehört Rechtsanwalt Hoenig dem Nachrichtenmagazin Focus zufolge zu Deutschlands TOP-Strafverteidigern.

Er ist Mitglied

  1. der Vereinigung Berliner Strafverteidiger
  2. des Republikanischer Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV)
  3. der bdfj: Bundesvereinigung der Fachjournalisten

In dem Weblog auf dieser Seite berichtet er über den Alltag eines Wirtschaftsstrafverteidigers.