Rechtsanwalt Hoenig

Das Weblog des Strafverteidigers

11. Dezember 2024

Die 10 besten Tricks der Steuerfahndung

S/W-Bild einer Vernetzung

Steuern hinterziehen, ohne hinterher einen Strafverteidiger beauftragen zu müssen? Dann sollte man vorher wissen, welche Informationsquellen die Finanzämter nutzen.

Eine knappe Zusammenfassung von zehn Methoden, mit denen Finanzämter Informationen sammeln, um Steuerhinterziehungen zu ermitteln und aufzudecken.

1. Prüfung der Sozialversicherungsangaben

Arbeitgeber melden Gehalt und Sozialversicherungsbeiträge direkt ans Finanzamt. Auch Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeiter-, Arbeitslosen-, Kranken- oder Elterngeld werden übermittelt.

  • Dabei sind die Spielräume zum ernsthaften „Steuersparen“ also sehr eng.

2. Daten aus der Betriebsprüfung

Betriebsprüfer durchleuchten regelmäßig die Bücher und Konten von Unternehmen. Dabei können Kontrollmitteilungen an andere Finanzämter gesendet werden, um Zahlungen zu überprüfen.

  • Wenn also ein Unternehmen eine Zahlung ordnungsgemäß verbucht, sollte der spiegelbildliche Zahlungseingang auch Eingang in die Buchhaltung des Zahlungsempfängers finden.

3. Hinweisgeber decken Steuerbetrug auf

Anonyme Hinweise, oft von entlassenen Mitarbeitern, betrogenen Ehepartnern oder enttäuschten Geschäftspartnern, können zu Aufdeckung von Steuerbetrug führen.

  • Finanzbeamte lieben Rosenkriege.

4. Informationen von Notaren

Notare sind verpflichtet, alle Immobiliengeschäfte und die beteiligten Personen dem Finanzamt mitzuteilen.

  • Schwarzgeld in Betongold zu verwandeln funktioniert also nicht mehr, jedenfalls nicht in Deutschland.

5. Kontoabfragen

Bei Verdacht können Finanzbeamte Stammdatenabrufe und Kontostandabfragen bei Banken durchführen.

  • Der Unterschied zwischen einem Bankmitarbeiter und einem Steuerfahnder ist exakt so groß wie der Unterschied zwischen dem Teufel und seiner Großmutter. Deswegen: Bargeld lacht nur so lange, wie es nicht auf ein Bankkonto eingezahlt wird.

6. Überprüfung nach dem Tod eines Steuerpflichtigen

Mit dem Tod erlischt das Bankgeheimnis, und Banken müssen den Kontostand an das Finanzamt melden.

  • Hier zeigt sich, dass Schenken mit warmer Hand auch insoweit Steuersparpotential haben kann.

7. Automatischer Konteninformationsaustausch

Deutschland tauscht mit 108 Ländern (pdf) automatisch Kontoinformationen aus, was das Verstecken von Geld im Ausland erschwert.

  • Die Nummerkonten in der Oase sind also nicht mehr das, was sie früher einmal waren.

8. Daten über das Plattformmeldesystem

Plattformen wie Ebay, Airbnb oder Vinted melden jährlich Transaktionsdaten an die Steuerbehörden.

  • Wenn man also nicht nur seinen Keller entrümpelt hat, könnte das „3… 2… 1… meins!“ auch in einem Brief vom Finanzamt stehen.

9. Sammelauskunftsersuchen

Finanzämter können Sammelauskunftsersuchen an Unternehmen richten, um Transaktionsdaten zu erhalten.

  • Krypto- und Effektenbörsen (z.B. www.Bitcoin.de oder https://www.finanzen.net/zero/) sind wie Banken ebenfalls bereitwillige Helfer bei der Aufdeckung unversteuerter Spekulationsgewinne. Wertpapierhandel ist insoweit auch kein valides Steuersparmodell.

10. Eigene Recherchen des Finanzamts

Finanzbeamte achten auf verdächtige Anzeigen und durchsuchen Handelsplattformen im Internet nach gewerblichen Verkäufen.

  • Man will auch schon Fahnder auf dem Wochenmarkt angetroffen haben, die gegenüber einer Pommesbude sitzend eine Strichliste geführt haben, um die Zahl der tatsächlich verkauften Bratwürstchen feststellen zu können.

Diese Methoden zeigen, wie umfassend und detailliert die Finanzämter vorgehen, um Steuerbetrug aufzudecken. Steuerpflichtige sollten daher besonders sorgfältig und ehrlich bei ihren Steuererklärungen sein, um Probleme zu vermeiden.

Oder ausreichend Rücklagen bilden, um später einen auf Steuerstrafrecht spezialisierten Strafverteidiger angemessen honorieren zu können.

Image by Gerd Altmann from Pixabay

5 Kommentare

  • WPR_bei_WBS sagt:

    Es soll sogar schon vorgekommen sein, dass Finanzbeamte nach dem Strichliste erstellen ein paar Schälchen Pommes (zeitlich verteilt evtl.) gekauft und abgewogen haben, um die geltend gemachten Kosten (Wareneinsatz) mit der durschnittlich verkauften Menge an Pommes pro Schale zu (de)-plausibilisieren.

    -> Zu viel geltendgemachter Wareneinsatz: „Da wird wohl was schwarz verkauft.“
    -> Zu wenig geltend gemachter Wareneinsatz: „Versucht da jemand Schwarzgeld zu waschen, in dem er mehr Umsatz angibt, als er physisch hat?“

  • Enterbter sagt:

    „6. Überprüfung nach dem Tod eines Steuerpflichtigen

    Mit dem Tod erlischt das Bankgeheimnis, und Banken müssen den Kontostand an das Finanzamt melden.“

    Ach wirklich? Dieses Märchen habe ich schon vor 20 Jahren an der Uni gehört, doch als meine entfernt verwandte Tante vor ein paar Jahren gestorben ist, war es ein irrsinniger Aufwand überhaupt rauszufinden, bei welchen Kreditinstituten die Gute Kundin war und ob das Annehmen des Erbes positiv oder negativ zu Buche schlagen wird.

    Die Rechtspfleger am Nachlassgericht waren angeblich ebenfalls planlos („Uns melden die Banken doch nichts!“) und die Finanzbeamten waren auch sehr verschwiegen („Wir können Ihnen da nichts sagen wegen Steuergeheimnis – auch nicht, ob Ihre Tante überhaupt Steuererklärungen abgegeben hat oder nicht“). Danke für Nichts, Rechtsstaat – beim Steuern eintreiben sind alle ganz schnell da, aber wenn es um die Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen geht, wird man ganz allein im Regen stehen gelassen und am Ende wussten es natürlich alle besser!

  • Flo sagt:

    Ich ergänze noch 10a. Nachprüfen der Wareneinsätze und Lagerbestände.
    Wurde mir mal berichtet das in einem typischen Ausflugslokal der Prüfer die gelagerten Filtertüten für die Industriekaffeemaschine sehen wollte.
    Der hat schlicht gerechnet was an Filtertüten gekauft wurde, für welche Menge Kaffee die gereicht haben müssten und davon die gebuchten verkauften Kaffee abgezogen und die Differenz im Lager gesucht…….

  • Gerd Oichnixohn sagt:

    Der allereinfachste Trick: Einfach irgend einen formalen Fehler in der Buchhaltung finden (welcher sich kaum vermeiden lässt, da das ganze Steuersystem absichtlich kompliziert, unverständlich und mitunter unzumutbar konzipiert wurde).

    Damit spart man sich diese lästige Mühe, überhaupt irgendwelche echten Betrügereien aufspüren zu müssen. Man kann einfach die Buchführung als Ganzes verwerfen und kurzerhand schätzen, was man gerne hätte.

  • Klaus sagt:

    Naja, so viele Tricks sind das nicht, da einiges schlicht Routine ist. Rhetorik für Juristen zahlt sich auch beim Blog verfassen aus. Trotzdem ist es eine schöne Übersicht, die manch einem hilft, den Versuch von vorneherein aufzugeben.