Tätigkeitsbereiche
Spezialist statt Generalist
Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig hat sich eng spezialisiert, und zwar nicht nur auf das Strafrecht, sondern innerhalb des Strafrechts auf sehr wenige Bereiche:
Das Recht der
sowie die Besonderheiten des sogenannten
- Cybercrime
gehören ebenfalls zum Repertoire.
Neben seiner Expertise im materiellen Strafrecht verfügt Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig aufgrund seiner jahrzehntelangen Tätigkeit als Strafverteidiger über hervorragende Kenntnisse des
- Strafprozessrechts.
Die wirtschaftsstrafrechtliche Ausrichtung der Kanzlei Hoenig Berlin gewährleistet in diesen Gebieten ein sehr hohes Niveau anwaltlicher Beratung und effektive Verteidigung im Strafprozess.
Bild: Franz Brück