Tätigkeitsbereiche

Spezialist statt Generalist

Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig hat sich eng spezialisiert, und zwar nicht nur auf das Strafrecht, sondern innerhalb des Strafrechts auf sehr wenige Bereiche:

Das Recht der

sowie die Besonderheiten des sogenannten

  • Cybercrime

gehören ebenfalls zum Repertoire.

Neben seiner Expertise im materiellen Strafrecht verfügt Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig aufgrund seiner jahrzehntelangen Tätigkeit als Strafverteidiger über hervorragende Kenntnisse des

  • Strafprozessrechts.

Die wirtschaftsstrafrechtliche Ausrichtung der Kanzlei Hoenig Berlin gewährleistet in diesen Gebieten ein sehr hohes Niveau anwaltlicher Beratung und effektive Verteidigung im Strafprozess.

Bild: Franz Brück