Tätigkeitsbereich

Auslieferungsrecht

Auslieferung findet in zwei Richtungen statt:

  • aus einem ausländischen Staat nach Deutschland
  • aus Deutschland an einen ausländischen Staat.

Eine weitere Differenzierung gibt es bei den ausländischen Staaten:

  • Europäische Staaten
  • Nicht-europäische Staaten mit Auslieferungsabkommen
  • Nicht-europäische Staaten ohne Auslieferungsabkommen

Die Interessen der Mandanten sind unterschiedlich und gegensätzlich. Einmal soll die Auslieferung verhindert werden, in anderen Fällen soll sie vorangetrieben werden.

Und dann gibt es noch Fälle der Selbststeller, die sich ohne (langwieriges und kompliziertes) Auslieferungsverfahren den Strafverfolgungsbehörden stellen wollen – auch hier gibt es beide Richtungen:

  • Auslieferung nach Deutschland
  • Auslieferung ins Ausland

Maßgeblich sind nicht nur Kenntnisse der (gesetzlichen, IRG) Voraussetzungen und Folgen einer Auslieferung, ganz entscheidend sind die Kontakte des Verteidigers und sein stabiles Netzwerk, damit er Rat und Hilfe sowohl in Deutschland, als auch im Ausland leisten kann. Und er muss die feingliedrigen ungeschriebenen Spielregeln beherrschen, die man nur in jahrelanger Praxis kennenlernt.

Bild: © Rainer Sturm via pixelio.de