Tätigkeitsbereich

Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht ist eigentlich ein Unterfall des Wirtschaftsstrafrechts. In beiden Bereichen geht es um Vermögensschäden, wobei im Falle einer Steuerstraftat regelmäßig der Fiskus geschädigt wird, während es im allgemeinen Wirtschaftsstrafrecht um Schädigungen der Rechte von Personen und Gesellschaften geht.

Wegen der im Steuerrecht vorhandenen Besonderheiten hat sich für das Steuerstrafrecht gegenüber dem allgemeinen Wirtschaftsstrafrecht eine eigene Position nahezu auf Augenhöhe herausgebildet.

Auch hier soll zwischen den beiden Rechtsgebieten des Strafrechts differenziert werden.