Vermögensabschöpfung

und Einziehung

Wenn´s ums Geld geht, Abschöpfung. So lautet der neue Slogan der Strafverfolger.

Seit der Neuregelung der Vermögensabschöpfung im Juni 2018 nutzen die Staatsanwaltschaften und Gerichte extensiv die Möglichkeiten, die finanziellen Ressourcen von Beschuldigten zu sichern.

In sehr engem Zusammenhang mit dem Wirtschafts- und Steuerstrafrecht stehen die relativ neuen Regeln der Vermögensabschöpfung und Einziehung. Weil sich „Verbrechen“ nicht lohnen sollen (außer für Strafverteidiger), will der Staat die (auch nur unterstellten) Früchte einer Straftat abschöpfen und vermeintlich bemakeltes Geld einziehen.

An dieser Stelle werden wesentliche Grundprinzipien des rechtsstaatlichen Verfahrens auf den Kopf gestellt; betroffen sind in besonderem Maße die Beweislastverteilung und die Unschuldsvermutung. So können beispielsweise Vermögenswerte selbst dann eingezogen werden, wenn die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat nicht nachgewiesen werden kann.

Die Staatsanwaltschaften unterhalten Abteilungen, die mit hochqualifizierten Spezialisten besetzt sind. Der Beschuldigte ist daher auf einen Verteidiger angewiesen, der den staatlichen Abschöpfern und Einziehern im Ernstfall auch Paroli bieten kann.

Bild (Geldstapel, Ausschnitt): © Kevin Schneider from Pixabay
Bild (Dominogeld): © Kurt F. Domnik  via pixelio.de