Befangen? Es kommt drauf an
Ob die Besorgnis der Befangenheit begründet ist oder nicht, scheint auch davon abzuhängen, ob der abgelehnte Richter zugunsten eines Angeklagten oder zu dessen Lasten voreingenommen ist.
Ob die Besorgnis der Befangenheit begründet ist oder nicht, scheint auch davon abzuhängen, ob der abgelehnte Richter zugunsten eines Angeklagten oder zu dessen Lasten voreingenommen ist.
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass die Justiz mit den knappen Ressourcen gewissenhaft umgeht. Die beflügelte Staatsanwaltschaft Potsdam zeigt, wie man sich selbst und andere Verfahrensbeteiligte mit sinnlosem Zeug zu beschäftigen imstande ist.
Ein Beispiel für die Umsetzung des Richtervorbehalts in der Praxis im Zusammenhang mit der Anordnung einer Telekomunikationsüberwachung ("TÜ").
Das prozessuale Instrument der Einstellung gegen Auflagenzahlung ist sehr flexibel einsetzbar. Es dient zuvorderst dem Schutz eines Beschuldigten, hat daneben aber auch seine prozessökonomischen Vorteile. Und es ist vor Missbrauch nicht gefeit. Darum geht es hier.
Auch nach über zwei Jahrzehnten, in denen ich als Verteidiger unterwegs war, gibt es immer wieder einmal eine Überraschung. Diesmal war es ein Oberstaatsanwalt, der mich für einen Moment sprachlos gemacht hat.
Ein beredtes Beispiel für die Arbeit der Berliner Staatsanwaltschaft liefert die folgende Reaktion auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde.