Unhöfliche Bestechung
Die Bestechung eines Beamten ist kein Kavaliersdelikt. Die Grenzen sind recht eng gezogen, bei deren Überschreitung es schnell unangenehm werden kann.
Die Bestechung eines Beamten ist kein Kavaliersdelikt. Die Grenzen sind recht eng gezogen, bei deren Überschreitung es schnell unangenehm werden kann.
Die Bewährungsaussetzung einer Freiheitsstrafe von über zwei Jahren? Trotz der Grenze des § 56 Abs. 2 StGB? Ja, es kann funktionieren.
Kann eine Freiheitsstrafe von über 2 Jahren noch zur Bewährung ausgesetzt werden? Geht nicht, gibt’s nicht!