FAQ zum Strafrecht – Folge 3

Die dritte Folge der Beantwortung der oft gestellten Fragen kommt ein paar Tage zu spät. Jetzt aber. Es geht in dieser Woche um den Strafbefehl und das Strafbefehlsverfahren.
Aus Film und Fernsehen ist bekannt, dass ein Urteil ganz am Ende einer Gerichtsverhandlung steht. Es wird in Anwesenheit aller Beteiligten und der interessierten Öffentlichkeit aufrecht stehend verkündet.
Es geht aber auch ohne eine solche öffentliche Hauptverhandlung.
In geeigneten Fällen ersetzt der Strafbefehl dieses Urteil. Wann genau es möglich und auch sinnvoll ist, das Strafverfahren still und leise zu beenden, habe ich in dem Artikel Der Strafbefehl, das geräuschlose Urteil beschrieben. Enjoy!
Image by Gordon Johnson from Pixabay
Kommentare sind geschlossen.