Verdunkeltes Geständnis
Das Thema Fake-Attest, über das ich hier berichtet hatte, macht nun auch in den Social Media die Runde. Hier ein Tweet vom 1. Weihnachtstag:
Ärzte, die falsche Atteste für #Querdenken ausgestellt hatten, betteln ihre Kunden an, die Atteste nicht mehr zu nutzen 😅
Das müsste man in Geschäften verbreiten, weil oft stillschweigend davon ausgegangen wird, dass Atteste vorhanden sind.— gk (@kg_sn_) December 25, 2020

Ein solches Schreiben wird der Ermittlungsbehörde ein willkommenes Mittel für den Nachweis des Vorsatzes liefern. Wer eine solche Bitte an seinen „Patienten“ richtet, belegt unzweifelhaft sein Wissen und Wollen hinsichtlich des „unrichtigen Zeugnisses über den Gesundheitszustand“ (§ 278 StGB).
Aber dazu wird es vermutlich nicht dieses (weiteren) Beweises bedürfen. Wenn die Ermittlungsbehörde ein solches Schreiben liest, wird sie regelmäßig auch schon aus anderen Quellen über das ärztliche Attestierverhalten informiert worden sein.
Spannender sind die strafprozessualen Folgen, die ein solches Ansinnen haben könnte. An dieser Stelle sei der Blick des Lesers auf § 112 StPO gelenkt:
Ein Haftgrund besteht, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen

Für engagierte Strafverfolger könnte das Schreiben des Arztes also einen Antragsreflex auslösen, der wiederum beim Ermittlungsrichter einen Haftbefehlsausfertigungsreflex zur Folge haben kann.
Ich fasse zusammen:
Es ist keine kluge Entscheidung, aus Gefälligkeit oder zur Gewinnerzielung falsche Atteste auszustellen. Erst recht ist es ziemlich ungeschickt, dem Staatsanwalt die Beweismittel für diese Straftat zu liefern. Und ernsthaft dumm ist es, dann auch noch die Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft zu schaffen.
In diesem Fall kann der Arzt nur hoffen, an einen Verteidiger zu geraten, der den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in klingende Worte formulieren kann, damit weder ein Staatsanwalt und erst Recht ein Richter nicht auf ganz unangenehme Gedanken kommen.
2 Kommentare
Manchmal frage ich mich, wie Menschen 3 Staatsexamina bestehen konnen und sich gleichzeitig so dumm anstellen können.
Und geizig sind sie auch noch. Sonst hätten sie nach einer Anzeige einen Strafverteidiger, der so was verhindert.
Manchmal trifft es halt die richtigen…
Gruß
Willi