Rechtsanwalt Hoenig

Das Weblog des Strafverteidigers

14. Juni 2020

FAQ zum Strafrecht – Folge 2

Gerichtshof

In der zweiten Folge der Beantwortung der oft gestellten Fragen geht es diese Woche um die Einstellung des Strafverfahrens gegen Zahlung einer Auflage nach § 153a StPO.

Dieses Instrument nutzen wir Strafjuristen sowohl im Ermittlungsverfahren, als auch später noch nach Erhebung der Anklage oder Erlass eines Strafbefehls.

Und wie die meisten prozessualen Instrumente bringt auch diese Möglichkeit sowohl Positives, als auch Negatives mit sich. Den Missbrauch dieses Prozessrechts gibt es in einzelnen, wenige Fällen auch.

Die Verhandlungen darüber, ob das Verfahren nach § 153a StPO eingestellt werden kann und wird, sind sehr oft schwierig und verlangen viel Fingerspitzengefühl vom Verteidiger. Aber es gibt auch Fälle, in denen die Staatsanwaltschaft erleichtert ist, wenn sie die Akte auf diesem Weg vom Tisch zu bekommt.

Die Voraussetzungen und die wesentlichen Details dieses „Vergleichs im Strafverfahren“ können Sie nun in der Rubrik Strafrecht nachlesen.

Image by Gordon Johnson from Pixabay

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