Post ans Landgericht

Wie das Landgericht Frankfurt (Oder) sich die Korrespondenz mit Strafverteidigern wünscht, beschreibe ich in diesem kleinen Beitrag … mit einem Kopfschütteln.
Meinem Mandanten wird eine Untreue zur Last gelegt. Ich habe in der Akte ein Problem gefunden, dass das Gericht daran hindern sollte, ihn zu verurteilen. Es fehlt an einem Antrag, deswegen möchte ich beantragen, das Verfahren durch Prozessurteil einzustellen.
Diese Antragsschrift ist sehr umfangreich und beinhaltet einige weitere Anträge, mit denen ich Inhalte aus der Ermittlungsakte in das Verfahren einführen möchte. Das funktioniert durch Verlesung dieser Aktenteile.
Damit sich der Vorsitzende auf diese Verlesung in Ruhe vorbereiten kann, habe ich die Antragsschrift als PDF-Dokument am Wochenende vor dem Termin per eMail an das Landgericht Frankfurt (Oder) geschickt. Die Adresse findet man auf der Website des Gerichts.
Heute Morgen erreicht mich die folgende Antwort aus Frankfurt (Oder):

Ich hatte so etwas schon geahnt, deswegen konnte ich Vorsorge treffen und den Vorabhinweis auch „Vorab per Fax“ auf die Geschäftsstelle der Strafkammer faxen. Um zu verhindern, dass das Verfahren unterbrochen oder gar ausgesetzt werden muss, nur damit der Richter die Akten zusammen suchen kann.
Vorsorglich: Nein, das beA wäre in diesem Fall auch keine Alternative gewesen, weil mein Schreiben mit Sicherheit den Richter dann erst in der kommenden Woche erreicht hätte.
Bild von Lars_Nissen auf Pixabay
5 Kommentare
Einfach nur als Fax, sonst wird das Burschelchen wieder böse ;-)…..
https://community.beck.de/2014/12/16/das-faxunwesen
Das mit dem beA hätte ihnen doch egal sein können, sie hätten damit den Vorschriften genüge getan. Denn wie sie sehen, hat man das Fax auch übersehen… Ob willentlich oder versehentlich sei mal dahingestellt.
Das ist doch nichts Besonderes, was nur in FFO gilt oder was man „schon ahnen“ müsste.
Auf der verlinkten Seite steht klar und deutlich unter der Email-Adresse:
„Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit feststeht.“
So wie bei vermutlich allen anderen Gerichten der Republik auch, solange keine Gerichtspostfächer für verfahrensbezogene elektronische Mitteilungen eingerichtet sind.
Zumal immer das Risiko besteht, wie beim Kammergericht eventuell den ganzen Server lahmzulegen, weil man einen Dateianhang mit unschönem Inhalt öffnet (wobei der Infektionsweg beim KG offenbar nicht aufgeklärt wurde)
@meine5cent:
Also so wie ich das hier lese, handelt es sich um einen Antrag, der im Regelfall in der Verhandlung gestellt wird bzw. gestellt werden kann. Dementsprechend wäre die E-Mail (und das Fax) eine nette Freundlichkeit gegenüber dem Richter (sicherlich auch mit dem etwaigen angenehmen Nebeneffekt, dass eine Vertagung verhindert wird). Dadurch ist auch klar, dass ein Versand über das beA nichts bringen würde (unter der Annahme von crh, dass der Richter das erst eine Woche später sieht).
Insofern ist die Antwort des Gerichts also schon armselig, da es sich (wie gesagt, wenn ich das richtig verstanden habe) eben nicht um eine form- / fristgebundene Mitteilung handelt.
Und der Verweis auf die Gefährlichkeit von Anhängen ist auch nur lächerlich. Mal abgesehen davon, dass das Gericht da beim beA auch mit klarkommen muss: Willkommen im Leben! Anhänge, gerade PDFs, gehören zum normalen Geschäftleben und -Betrieb nun mal dazu. Da muss das Gericht eben entsprechende Maßnahmen treffen, um den Inhalt zur Kenntnis nehmen zu können.
Was bedeutet ‚teleofnisch‘ ?