Cum Warnung – Ex Angeklagter
Eine unzulässige Warnung durch die Richterin an den Angeklagten, ihn zwangsweise vorführen oder verhaften zu lassen, wenn er der Ladung zum nicht zum Termin erscheint, führt zum Fehlstart des Strafprozesses.
Eine unzulässige Warnung durch die Richterin an den Angeklagten, ihn zwangsweise vorführen oder verhaften zu lassen, wenn er der Ladung zum nicht zum Termin erscheint, führt zum Fehlstart des Strafprozesses.
Ob die Besorgnis der Befangenheit begründet ist oder nicht, scheint auch davon abzuhängen, ob der abgelehnte Richter zugunsten eines Angeklagten oder zu dessen Lasten voreingenommen ist.
Dem Strafprozess ist der Konflikt immanent. Auch die Sitzordnung bietet nicht selten Anlass zum Streit zwischen Gericht und Verteidigung.
Die scheinbar neutrale Anfrage einer Behörde oder eines Gerichts kann im Ernstfall zu einem Strafverfahren führen - gegen den Adressaten, aber auch gegen den Absender.
Welche Überraschungen das Beamtenrecht für die Strafverteidigung parat hält, zeigt eine (Eil-)Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz.