Mandatsanfragen aus der Hölle
Absurde Mandatsanfragen nerven besonders, wenn sie gehäuft eintreffen. Darauf nicht zu reagieren, ist aber keine sinnvolle Option. Textbausteine sorgen für Klarheit und verhindern eine Eskalation.
Absurde Mandatsanfragen nerven besonders, wenn sie gehäuft eintreffen. Darauf nicht zu reagieren, ist aber keine sinnvolle Option. Textbausteine sorgen für Klarheit und verhindern eine Eskalation.
Äußerungen von Strafverteidigern genießen ihren umfassenden Schutz vor zivilrechtlicher Haftung nur im Rahmen des gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens selbst, nicht aber in der Öffentlichkeit außerhalb der Verhandlung.
Bis zum Beginn des digitalen Zeitalters in der Strafjustiz werden weiterhin ganze Wälder für Gerichts- und Selbstleseakten abgeholzt.
Ein wenig Kreativität und Kenntnisse in MS Word können Präsikatsexamina ersetzen und für ein sattes Gehalt in einer "Top"-Kanzlei sorgen. Jedenfalls vorübergehend.
Wenn die Strafjustiz die Strafakte verbummelt hat, wird in der Regel der Verteidiger gebeten, bei der Rekonstruktion der Akteninhalte behilflich zu sein. Muss er das? Darf er das?
Was haben die klebenden Klimaaktivisten zu erwarten, wenn und nachdem sie - rechtskräftig - verurteilt wurden? Es gibt Folgen, die sich nicht durch Crowdfunding aus der Welt schaffen lassen.
Wenn eines Morgens statt der erwarteten Mandanten ein Trupp Polizisten vor der Kanzleitür steht, bleibt dem Rechtsanwalt keine Alternative: Er muss die Beamten hereinlassen. Die Rechtsanwaltskanzlei ist keine Festung!
Über die Vendetta einer Rechtsanwältin und über die marinierte Sprache der bayerischen Generalstaatsanwaltschaft.
Ein Verteidiger, der die Interessen seines Mandanten nicht wahrnimmt, sondern ihn verrät, gehört eigentlich aus dem Verkehr gezogen. Sowohl das Berufsrecht, als auch das Strafrecht stellen die dazu notwendigen Instrumente zur Verfügung.
Wenn in einem Internetforum zum Halali auf einen Rechtsanwalt geblasen wird, werden die Beschwerden von der zuständigen Rechtsanwaltskammer (RAK) sauber verwaltet.