Rechtsanwalt Hoenig

Das Weblog des Strafverteidigers

6. April 2021

Halali bei der RAK

Wenn in einem Internetforum zum Halali auf einen Rechtsanwalt geblasen wird, werden die Beschwerden von der zuständigen Rechtsanwaltskammer (RAK) sauber verwaltet.

In 29 Fällen sind die Forenteilnehmer dem Schlacht-Ruf gefolgt. Bei der Kammer wurde für jede Beschwerde jeweils eine Akte angelegt. Obwohl die Beschwerden sich eigentlich nur durch den Namen des jeweiligen Beschwerdeführers unterscheiden. Der Text der Beschwerde ist in allen Fällen nahezu identisch.

Die zuständige Kollegin bei der RAK wird den 29 mobilisierten Denunzianten mitteilen, dass es keinen Berufsrechtsverstoß darstellt, wenn ein Rechtsanwalt seine Arbeit macht.

Die Retourkutsche der Rechtsanwaltskammer

Und danach schauen wir uns an, was die Beschwerde- und deren Rädelsführer von einem gegen sie gerichteten Ermittlungsverfahren halten. Denn die in § 164 StGB beschriebene falsche Verdächtigung funktioniert auch bei einer Kammerbeschwerde.

Dann wird die zuständige Staatsanwaltschaft wohl auch 29 Ermittlungsakten anlegen müssen. Halali.

12 Kommentare

  • Fallout Boy sagt:

    Er spricht in Rätseln… Aber wohl aus Gründen. Das interessierte Publikum harrt solange der Dinge.

  • Michael K. sagt:

    Warum ist es eine Retourkutsche der Rechtsanwaltkskammer? Erstattet diese tatsächlich die Anzeige höchst selbst oder doch der zu Unrecht gerügte RA?

    • Danke für die Frage. Ich antworte mit einem „Sowohl, als auch“.
       
      Der § 164 StGB hat einen doppelten Schutzzweck: Er schützt Behörden und Gerichte vor überflüssigen Ermittlungstätigkeiten einerseits, aber auch den Betroffenen vor ungerechtfertigten Strafverfolgungsmaßnahmen andererseits.
       
      Wenn in solchen Verfahren Strafanzeigen sowohl von einer RAK, als auch von dem betroffenen Rechtsanwalt erstattet (und jeweils gut begründet) werden, wird sich die Staatsanwaltschaft – so ist zu hoffen – besondere Mühe geben, den Fall aufzuklären.
       
      Je nachdem, wie der Auftrag des Mandanten lautet, wird der Verteidiger versuchen, die RAK (bzw. den zuständigen Kollegen dort) entsprechend zu motivieren, diese Strafanzeige zu schreiben.
      crh
  • Stephan A. sagt:

    Das Ziel des Halali heißt vermutlich Hoenig?

  • Andrea sagt:

    Erinnert ein wenig an den SEK-Einsatz wegen Google-Bewertungen aus Köln.

    • Ihre angebene eMail-Adresse ist ein zuverlässiger Garant dafür, dass der Spamfilter zuschlägt. Und dann dauert es eben bis Ihre Kommentare hier erscheinen. crh
  • hend sagt:

    Großartige Musikwahl. Insbesondere die Einordnung als „Blasmusikähnliches Stück“ macht mir gerade den Tag. Danke dafür!

  • Der wahre T1000 sagt:

    Lieber Herr Hoenig,

    Sie blenden leider voellig aus, dass es auch bei Anwaelten schwarze Schafe gibt.

    Bei mir war es sogar ein Notar. Der hat nachweislich wissentlich und willentlich falsch beurkundet. Damit ich unterschreibe, weil er mit einer Vertragspartei (nicht mir!) befreundet war. Nachdem der Vertrag – deswegen – geplatzt war, wollte er dann noch die Gebuehren fuer die Beurkundung von ein paar tausen Euro mit einem selbst ausgestellten Titel vollstrecken. Ist ihm natuerlich auch gelungen, denn dagegen gibt es kein echtes Rechtsmittel.

    Ich habe ihn sodann verklagt, habe 100% gewonnen (passiert wohl auch eher selten), er wurde auf Rueckzahlung und alle Kosten verknackt. Das Fehlverhalten wurde im Urteil rechtskraeftig festgestellt. Ich musste dann uebrigens gegen den Notar mittels Kontopfaendung vollstrecken, denn freiwillig hat er nicht gezahlt.

    Und nun raten Sie mal, was passiert ist? Das Gericht hat keine rote Akte angeregt. Die Staatsanwaltschaft hat es einen Scheiss interressiert, obwohl rechtskraeftig eine Straftat festgestellt wurde. Auf meine Beschwerde bei der Anwaltskammer kam sinngemaess „wir sehen kein Fehlverhalten“.

    Kurz: als Jurist kann man noch so kriminell sein – die Kammer interressiert es einen Scheiss. Keine Kraehe hackt der anderen ein Auge aus. Selbst wenn es dazu ein rechtskraeftiges Urteil gibt.

    Wenn Sie nun also so ueber die Anzeigenerstatter herziehen, fehlt mir gerade jedes Verstaendnis.

  • hebo sagt:

    Halali spielen die Jagdhornbläser allerdings nicht 😉

  • JägerBursche sagt:

    Zudem ist Halali das ENDE einer Jagd.
    Darum dürfte es vorliegend wohl eher nicht gehen.

  • Flo sagt:

    Die Frage wäre für mich, haben sich da jetzt via Forum 29 Betroffene organisiert die vom betroffenen Anwalt in 29 Fällen als Gegenseite geführt werden (dann ist es doch hoffentlich legal sich an die Kammer zu wenden wenn man meint der Anwalt habe sich falsch verhalten) oder hat ein Betroffener es geschafft 28 (evtl sogar 29??) Mitstreiter zu organisieren in der Hoffnung mit Masse Eindruck zu schinden?

  • hebo sagt:

    @ jägerbursche:
    „Jagd vorbei“ und „Halali“ sind 2 verschiedene Signale!
    Die zugegebenermaßen oft zusammen geblasen werden.
    😉

  • Schnorchel sagt:

    Ich gehe mal davon aus, dass es sich um die üblichen Schwachmaten handelt:

    Vermutlich wird das Verfahren einen kleinen Eindruck hinterlassen bei den juristischen Laien. Aber bei dem Signal wird es bleiben – wir alle wissen, dass es eingestellt wird. Es kann sogar passieren, dass daraufhin weitere Strafanzeigen folgen – gegen den Staatsanwalt, der nicht die daraufhin erstattete Gegenanzeige der Gegenanzeige verfolgt.

    Im Prinzip ist es so, dass diese Leute derart unterbelichtet und verblödet sind – und deren persönliche Meinung hat damit am allerwenigsten zu tun, denn Meinungen kann man viele haben – dass ihnen mit rechtsstaatlichen Mitteln (die setzen ein potentielles Einsichtsvermögen voraus) nicht beizukommen ist und man sich die Arbeit, sowas gegenanzuzeigen, eigentlich sparen kann.

  • Der wahre T1000 sagt:

    @hebo:

    Solange geblasen wird, ist doch alles prima! 🙂

    (Sorry, ich konnte mir das nicht verkneifen.)