Per beA – und per Fax vorab
Das beA ist ein schlecht programmiertes Ärgernis, dessen Nutzung für Anwälte jedoch verpflichtend ist. Gerichte hingegen bevorzugen aber das alt hergebrachte Fernkopiergerät.
Das beA ist ein schlecht programmiertes Ärgernis, dessen Nutzung für Anwälte jedoch verpflichtend ist. Gerichte hingegen bevorzugen aber das alt hergebrachte Fernkopiergerät.
In Strafverfahren sollte das Gericht stets ergebnisoffen und unvoreingenommen in die Beweisaufnahme starten. Die Lebenswirklichkeit zeigt, dass dies eher die Ausnahme zu sein scheint.
Wenn ein Strafverfahren am Ende gut ausgegangen ist, ist es ratsam, mit der Sache endgültig abzuschließen.