Anwaltstechnik
Wenn ein Rechtsanwalt mit aktueller Technik auf Kriegsfuß steht, sollte er wenigstens nicht ehrlich sein. Das scheint die Lehre aus BGH 2 StR 39/23 zu sein.
Wenn ein Rechtsanwalt mit aktueller Technik auf Kriegsfuß steht, sollte er wenigstens nicht ehrlich sein. Das scheint die Lehre aus BGH 2 StR 39/23 zu sein.
Das beA ist ein schlecht programmiertes Ärgernis, dessen Nutzung für Anwälte jedoch verpflichtend ist. Gerichte hingegen bevorzugen aber das alt hergebrachte Fernkopiergerät.
Dieses besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) war einmal eine hervorragende Idee. Geballte Überforderung, gepaart mit vielerlei Inkompetenz, haben zur katastrophalen Umgesetzung dieser Idee geführt.