Rechtsanwalt Hoenig

Das Weblog des Strafverteidigers

25. Mai 2026

Kein Versicherungsbetrug

Versicherungen sind grundsätzlich eine gute Sache, wenn sie seriös organisiert werden. Es geht aber leider auch anders.

Ohne eine Ankündigung fehlte auf dem Konto ein mittlerer dreistelliger Betrag. Der Versicherer hat die jährliche Prämie für den Versicherungsvertrag abgebucht. Damit war zu rechnen und überraschte daher zunächst nicht.

Allerdings entsprach die Prämie nicht der Höhe des Beitrags aus dem ersten Versicherungsjahr. Auf Nachfrage reagierte der Versicherer und schickte die zur Abbuchung passende „Jahresbeitragsrechnung“.

Nachträgliche Erklärung

Die Frage nach dem erhöhten Jahresbeitrag und der Rechnung beantwortete das „Service-Team“:


Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei senden wir Ihnen die angeforderte Beitragsrechnung.

Bitte beachten Sie, die Erhöhung des Beitrages ergibt sich aus der bedingungsgemäßen jährlichen Anpassung der Versicherungssumme, vgl. hierzu §12 Punkt 3 der zu Grunde liegenden Bedingungen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Service-Team

Vertragsbedingungen im Verborgenen

Die „zu Grunde liegenden Bedingungen“ haben einen Umfang von 48 eng bedruckten DIN-A4-Seiten. Auf Seite 14 findet sich versteckt unter der Überschrift „Versicherungswert, Versicherungssumme“ dieser „§12 Punkt 3„:

Einmal abgesehen davon, dass es sich kein vernünftig sortierter Mensch antut, 48 Seiten Versicherungsbedingungen durchzulesen, bevor er den Vertrag unterschreibt:

Wer versteht die Auswirkungen dieses Geschwurbels in Ziffer 3 a) bis d) , wenn er nicht eine mehrjährige juristische Ausbildung mit dem Schwerpunkt Versicherungsvertragsrecht über sich hat ergehen lassen?! Die durchschnittliche Hausfrau oder der alleinerziehende Sozialarbeiter, die ihren spärlichen Hausrat gegen Einbruch und Wasserschäden absichern möchten, ganz bestimmt nicht.

Es ist nachvollziehbar und grundsätzlich auch nicht verwerflich, wenn sich die Höhe der Prämie an der Höhe des finanziellen Risikos orientiert, das sich gemeinsam mit der Inflationsrate sukzessive erhöht.

Also warum versteckt sich der Versicherer hinter einer Bibliothek unverständlicher Formulierungen, wenn er nicht beabsichtigt, beim Versicherungsnehmer „einen Irrtum zu erregen„, wie es der Gesetzgeber es im Betrugsparagrafen § 263 StGB formuliert hat?

Kein Betrug

In diesem Fall ist es kein Betrug durch den Versicherer, eben weil es in diesem § 12 für einen ausgebildeten Versicherungsjuristen geregelt und formell nicht zu beanstanden ist. Seriös, ehrlich und vor allem verständlich geht aber anders.

Entscheidend bei Vertragsschluss ist das gegenseitige Vertrauen der Vertragspartner darauf, dass der eine den anderen nicht über den Tisch zieht. Schriftliche Vereinbarungen sind immer dann grundsätzlich sinnvoll, wenn es später einmal unterschiedliche Ansichten über den Inhalt der Vereinbarung gibt.

Misstrauen

Wenn ein Vertrags-„Partner“ allerdings die Vertragsbedingungen dazu nutzt, den eigentlichen Inhalt zu vertuschen, um sich Vorteile gegenüber dem anderen zu sichern, ist mindestens Misstrauen angesagt.

Der Umfang und auch das Layout von Vertrags-/Geschäfts-/Versicherungsbedingungen können Hinweise darauf sein, dass der Verwender etwas zu verbergen hat. Je umfangreicher und kleinteiliger die Texte formuliert sind, desto wahrscheinlicher ist, dass der Verwender damit unredlich(e) Ziele verfolgt.

Vertrauen

Ich bin bisher immer(!) sehr gut damit gefahren, meine Mandanten über die Kosten und Bedingungen meiner Dienstleistung transparent und verständlich aufzuklären, bevor sie die (anderhalbseitige) Vergütungsvereinbarung unterzeichnen (die auch nur deswegen so lang ist, weil alimentierte BGH-Richter das wollen). Schriftliche Mandatsvereinbarungen habe ich in den letzten 30 Jahren nicht verwendet oder gebraucht: Meine Mandanten konnten sich auch so sicher sein, dass ich nicht versuchen werde, sie über den Löffel zu balbieren.

Image by un-perfekt from Pixabay

6 Kommentare

  • Willi sagt:

    Wie es hier ist weiß ich nicht, aber bei meiner letzten Hausratversicherung wurde ich beim Abschluss explizit gefragt ob ich das haben will oder nicht. Samt Information darüber was das macht und warum.

    >Also warum versteckt sich der Versicherer hinter einer Bibliothek unverständlicher Formulierungen, wenn er nicht beabsichtigt…

    Hm, warum? Sicherlich, weil er eine rechtssichere Formulierung braucht und keine, deren Sinn jemand mit gesundem Menschenverstand versteht, die aber jeder Winkeladvokat mit Vergnügen (und kostenpflichtig) per Abmahnung oder sonstirgendwie zerpflückt.

    Ich verstehe, was der Artikel aussagen soll.

    Ich fände es auch schöner, wenn das einfacher und klarer gehen würde.

    Nur denke ich das ist ein Produkt unserer Juristerei und dass die Gesellschaft hier (wie an vielen anderen Stellen) genau das bekommt was sie eigentlich nicht will, aber durch ihr Verhalten letzten Endes födert.

    Gruß

    Willi

  • Willi sagt:

    Ach, eine Ergänzung noch. Und ein Beispiel dafür dass sich (möglicherweise) der Versicherer hier selber ins Knie schießt.

    Punkt d)
    „Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe…“

    Wenn der Versicherer hier tatsächlich die neue Versicherungssumme nicht bekanntgegeben hat (gab es da ein Schreiben/eine Info?) dann wäre die optimale Lösung doch:
    2 1/2 Jahre warten
    Dann die Beitragsrechnung anfordern
    Und dann innerhalb eines Monats widersprechen, was an der Stelle natürlich rückwirkend erfolgen würde. Also den entsprechenden Beitragsanteil zurückbekommen.

    Entspricht nicht meinem Verständnis von fairem Umgang miteinander, wäre aber eine juristisch funktionierende Variante…

    Gruß

    Willi

  • WPR_bei_WBS sagt:

    Also was das verstecken von Regelungen in ellenlangen Bedingungen angeht, bin ich ja grundsätzlich bei Ihnen (im Einzelfall mag der Umfang aber auch einfach der Juristerei geschuldet sein ;-)).

    Inhaltlich finde ich diesen §12 Punkt 3 aber jetzt nicht wirklich soooo komplex. Klar, man kann immer simpler formulieren – aber dass da qausi die statistische Preissteigerung auf die aktuelle Versicherungssumme draufgeschlagen wird sollte eigentlich jeder Bürger mit ein bisschen mehr als Grundschulabschluss verstehen können.

    Und noch eine Konrinthe, die ich nich bei mir behalten kann ;.):
    „Es ist nachvollziehbar und grundsätzlich auch nicht verwerflich, wenn sich die Höhe der Prämie an der Höhe des finanziellen Risikos orientiert, das sich gemeinsam mit der Inflationsrate sukzessive erhöht.“

    DAS sehe ich anders: Es wird hier ja nicht automatisch und vesteckt das Risiko der Versicherung angepasst (bzw. nur zu einem sehr geringen Teil [2]), sondern (fast) nur das Risiko des Versicherungsnehmers[1]. Das könnte der aber auch einfach selber entscheiden bzw. sich wenn er will bewusst dagegen entscheiden. Dass man das hier nicht macht, hängt natürlich damit zusammen, dass die Versicherung „bequem“ ihren Umsatz steigern möchte.

    [1] Es wird schliesslich prinzipiell nur die Versicherungssumme (nicht aber die Prämie / der Preis pro versichertem Eure) erhöht. Wenn das nicht passiert, ändert sich ceteris paribus (ausser [2]) für die Versicherung das Risiko nicht – die Eintrittswahrscheinlichkeit für die „Altsumme“ ist ja die gleiche, und alles was darüber hinaus geht wäre eben nicht versichert, kann der Versicherung also egal sein

    [2] Ganz genau genommen vrmute ich, dass das Risiko der Versicherung natürlich nicht ein einzelner Wert, sonderen eine Kurve ist, auf der liegen dann Punkte wie: Risiko für 1 EUR, Risiko für 10 EUR, Risiko für 100 EUR, … Risiko für Versicherungssumme. Was dann am Ende wohl einen Erwartungswet X gibt. Entsprechend wird auch der Erwartungswert für einen Schadenfall z (z. B. 1000 EUR) steigen, da aufgrund der Inflation der gleiche Fall auf einmal 1000 EUR + 1000 EUR * Inflation kosten würde. Nur ändert eine Erhöhung der Versicherungssumme daran garnichts 🙂

  • Gerd Oichnixohn sagt:

    Versicherungen mögen ein notwendiges Übel sein, aber letztlich handelt es um legalisierten Betrug.

    Das fängt schon damit an, dass die Versicherung selbst darüber entscheidet, ob eine Auszahlung erfolgen soll und wenn ja, in welcher Höhe. Obwohl natürlich genau diese Versicherung ein finanzielles Interesse daran hat, nicht zu zahlen.

    Wer seinen Arzt zum Erben macht, ist ein Idiot. Bei Versicherungen ist hingegen tun alle so, als wäre es selbstverständlich.

  • WPR_bei_WBS sagt:

    @Gerd Oichnixohn
    So ein Unsinn. Die Versicherung hat da genau so viel oder wenig zu entscheiden, wie der Versicherungsnehmer. Und wenn beide unterschiedlicher Meinung sind, entscheidet im Zweifelsfall am Ende halt ein Gericht. Kann ja genau so wenig nicht sein, dass der Versicherungsnehmer einfach entscheiden kann, ob er Geld zu bekommen hätte.

    Halt genau so, wie überall sonst im (Vertrags)leben: Man hat gegenseitige Verpflichtungen, die es zu erfüllen gilt. In der Regel ist ma sich da einig. Und wenn nicht, gibt’s halt eine gerichtliche Entscheidung.

  • Anonymer Polterer sagt:

    Wieso fühle ich mich gerade an den Gerhard-Polt-Sketch zum Thema Leasingvertrag erinnert?