Verteidiger pfeift Journalisten zurück
Journalisten sind keine Juristen; es ist aber nicht hilfreich, wenn aufgrund fehlender juristischer Kenntnisse der Öffentlichkeit ein inhaltlich falsches Bild gezeichnet wird.
Journalisten sind keine Juristen; es ist aber nicht hilfreich, wenn aufgrund fehlender juristischer Kenntnisse der Öffentlichkeit ein inhaltlich falsches Bild gezeichnet wird.
Die Strafjustiz ist überlastet. Das ist bekannt. Deswegen scheint sie einen Teil ihrer Aufgaben auf die Verteidiger auszulagern.
Wenn Richter, Staatsanwälte und Verteidiger ihr Handwerk verstehen, können Ergebnisse erzielt werden, die weit über die Grenzen eines Strafprozesses hinaus eine positive Wirkung entfalten.
Was dabei herauskommt, wenn ein Richter seine persönlichen Erfahrungen und Geschmäcker zum Maßstab für ein Urteil macht.
Das beA ist ein schlecht programmiertes Ärgernis, dessen Nutzung für Anwälte jedoch verpflichtend ist. Gerichte hingegen bevorzugen aber das alt hergebrachte Fernkopiergerät.
In Strafverfahren sollte das Gericht stets ergebnisoffen und unvoreingenommen in die Beweisaufnahme starten. Die Lebenswirklichkeit zeigt, dass dies eher die Ausnahme zu sein scheint.
Wenn ein Strafverfahren am Ende gut ausgegangen ist, ist es ratsam, mit der Sache endgültig abzuschließen.
Das Risiko von Strafverteidigern, für Fehler haften zu müssen, ist regelmäßig gering. Aber die Ausnahmen sind gefährlicher geworden.
Textbausteine sollen die Arbeit erleichtern, aber nicht das Denken ersparen.
Wollte man in früheren Zeiten umschreiben, dass jemand im Gefängnis saß, sagte man: "Der ist Tüten kleben."