Unzugestellt
Ein Rätsel für das einigermaßen fachkundige Publikum zum Thema Urteilszustellung.
Ein Rätsel für das einigermaßen fachkundige Publikum zum Thema Urteilszustellung.
Auch, wenn die Revision erfolgreich war, ist das noch lange keine Garantie dafür, dass es am Ende besser wird.
Das prozessuale Instrument der Einstellung gegen Auflagenzahlung ist sehr flexibel einsetzbar. Es dient zuvorderst dem Schutz eines Beschuldigten, hat daneben aber auch seine prozessökonomischen Vorteile. Und es ist vor Missbrauch nicht gefeit. Darum geht es hier.
In Wirtschaftsstrafverfahren hat der Verteidiger oft mit gebildeten und besonders sensiblen Menschen zu tun. Sie sind meist sehr vorsichtig und planen auch für Unvorhersehbares. Aber eben nur meistens, nicht immer.
Auch nach über zwei Jahrzehnten, in denen ich als Verteidiger unterwegs war, gibt es immer wieder einmal eine Überraschung. Diesmal war es ein Oberstaatsanwalt, der mich für einen Moment sprachlos gemacht hat.
Der 3. Senat des Bundesgerichtshofs vertritt die Ansicht, es sei nicht erforderlich, dass ein Anklagter "sein" Urteil auch versteht; deswegen müsse es für ihn auch nicht schriftlich übersetzt werden (BGH, Beschluss vom 18.02.2020 - 3 StR 430/19).
Wenn es darum geht, einen Beschuldigten in U-Haft zu behalten, sind sich manche Haftrichter nicht zu schade, auch völlig abwegige Argumente vorzutragen. Einen Beleg dafür liefert dieses Erlebnis mit der Moabiter Strafjustiz.
Ein beredtes Beispiel für die Arbeit der Berliner Staatsanwaltschaft liefert die folgende Reaktion auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde.
Wie das Landgericht Frankfurt (Oder) sich die Korrespondenz mit Strafverteidigern wünscht, beschreibe ich in diesem kleinen Beitrag … mit einem Kopfschütteln.