Anwaltstechnik
Wenn ein Rechtsanwalt mit aktueller Technik auf Kriegsfuß steht, sollte er wenigstens nicht ehrlich sein. Das scheint die Lehre aus BGH 2 StR 39/23 zu sein.
Wenn ein Rechtsanwalt mit aktueller Technik auf Kriegsfuß steht, sollte er wenigstens nicht ehrlich sein. Das scheint die Lehre aus BGH 2 StR 39/23 zu sein.
Die Einziehung von Vermögen aus vermeintlichen Straftaten hat sich zu einem Renner bei den Staatsanwaltschaften entwickelt. Aber nicht alles funktioniert so, wie man es sich wünscht. Es gibt klare Anzeichen ...