Zahlungsklage oder Geiselnahme?
Das Verbringen in einen Kellerraum oder in das vergitterte Hinterzimmer einer Spelunke ist kein zugelassenes Inkassoverfahren.
Das Verbringen in einen Kellerraum oder in das vergitterte Hinterzimmer einer Spelunke ist kein zugelassenes Inkassoverfahren.