Staatsanwaltschaftliche Rosstäuscherin
Es zeugt nicht von Souveränität, wenn eine Ermittlungsbehörde sich ihrer Pflicht entzieht, Beschuldigte in verständlicher Form über ihre Rechte aufzuklären, und statt dessen diese zu vernebeln versucht.
Es zeugt nicht von Souveränität, wenn eine Ermittlungsbehörde sich ihrer Pflicht entzieht, Beschuldigte in verständlicher Form über ihre Rechte aufzuklären, und statt dessen diese zu vernebeln versucht.