Mandatsanfragen aus der Hölle
Absurde Mandatsanfragen nerven besonders, wenn sie gehäuft eintreffen. Darauf nicht zu reagieren, ist aber keine sinnvolle Option. Textbausteine sorgen für Klarheit und verhindern eine Eskalation.
Jeder Rechtsanwalt, der in diesem Internetz sichtbar ist und seine Kontaktdaten dort veröffentlich hat, kennt das: Regelmäßig kommen per eMail Anfragen rein, von Menschen, die den Eindruck erwecken, keine rechtliche Beratung zu benötigen. Sondern den Beistand eines Psychologen oder schlimmstenfalls von Psychiatern.
Umfang
In den meisten dieser Fälle deutet bereits der Umfang der Schilderungen im Text der eMail auf ein Problem hin, für das juristischer Rat nicht die Lösung ist. Ein paar einfühlsame Worte einer psychosozialen Beratungsstelle wären hier das Mittel der Wahl.
Attachments
Oftmals sind der eMail eine erhebliche Anzahl von Dokumenten beigefügt, die teilweise das Mindesthaltbarkeitsdatum um Äonen überschritten haben. Jedenfalls hat sich im Laufe der Zeit die Anzahl der Dokumente vervielfacht: Das Attachment hat das Volumen von Thomas Manns Zweibänder „Buddenbrooks“.
Reizworte
Ein zuverlässiges Merkmal, das dem Rechtsanwalt deutlich signalisiert, aus der Anfrage besser kein Mandat werden zu lassen, ist die Verwendung der Worte „Rechtsbeugung“ oder „Deutsches Reich“ im Text oder gar im Betreff der eMail.
Angstfreiheit
Auch wenn ein Jurist gesucht wird, der den Mut haben soll, eine Strafanzeige gegen Richter, Staatsanwälte oder (andere) Rechtsanwälte zu erstatten, sollten die Warnglocken läuten. Der Hinweis des Absenders, bisher nur an Feiglinge und Kollaborateure geraten zu sein, ist der ultimative Anlass für das Aufleuchten roter Lampen.
Abwimmeln durch Vorschussverlangen?
Die Idee, solche Mandate damit abwimmeln zu können, dass der Rechtsanwalt eine Vergütung aufruft, die ihm ermöglicht, sich in einer italienischen Nobelschmiede ein zweitüriges, flaches rotes Auto kaufen zu können, ist gefährlich. Es hat Fälle gegeben, bei denen die Blitzüberweisung des Vorschusses in einer Höhe jenseits von Gut und Böse binnen Minuten auf dem Kanzleikonto eingingen. Anwälte sollten ihre Dienste für Honorar leisten und nicht gegen Schmerzensgeld.
Die Löschtaste ist keine Lösung
Jetzt könnte der überlastete Jurist auf den Gedanken kommen, bereits beim ersten Anlesen der eMail die Löschtaste zu bemühen. Doch das kann übel ins Auge gehen. Auch Anfragen, die auf den ersten Blick unsinnig, querulatorisch oder schlicht krank wirken, können gefährlich werden, wenn man sie ignoriert.
Berufsrecht
Zum einen ist der Rechtsanwalt, der als solcher angeschrieben wird und der den Auftrag aber nicht annehmen will, verpflichtet, die Ablehnung unverzüglich zu erklären, § 44 S. 1 BRAO. Auch die „Berufsordnung für Rechtsanwälte“ ist insoweit eindeutig: § 11 BORA verlangt eine „unverzügliche“ Reaktion auf Anfragen (auch) von potentiellen Mandanten. Das schlichte Löschen einer absurden eMail ist also ein klassischer Berufsrechtsverstoß. Sagen zumindest alimentierte Richter beim Bundesgerichtshof.
Zivilrecht
Der zweite Satz des § 44 BRAO birgt zusätzlich eine zivilrechtliche Gefahr: Die nicht erfolgte Ablehnung der Mandatsübernahme hat unter Umständen eine Schadensersatzpflicht zur Folge (§ 823 II BGB i.V.m. § 44 BRAO). Denn manchmal ist die scheinbar unsinnige Anfrage gar nicht so abstrus – sie klingt nur so, weil der Sachverhalt schlecht geschildert wurde. Wer dann nicht reagiert hat, erfährt den wahren Sachverhalt im schlimmsten Fall während eines Zivilprozesses, mit dem die Verminderung des Kanzleivermögens angestrebt wird.
Empfohlene Reaktion
Was ist also die empfehlenswerte Reaktion auf solche Posteingänge?
Ich habe schlichte Textbausteine für diese Anfragen, mit denen ich in Sekundenschnelle die Neverei und die Risiken vom Tisch habe.
#Ausgelastet
„vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bin zur Zeit jedoch völlig ausgelastet und kann Ihnen daher nicht weiterhelfen. Es tut mir leid.“
Dass ich mit „im Park sitzen und Eis essen“ ausgelastet bin, schreibe ich nicht in meine Abwimmelungsantwort.
#Weiterhelfen:
„vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich kann Ihnen jedoch nicht weiterhelfen und ich kann Ihnen heute auch keinen Kollegen empfehlen, an den Sie sich wenden könnten.“
Der zweite Halbsatz verhindert meistens die Frage nach einer Empfehlung.
Falls dann dennoch Nachfragen kommen sollten, beantworte ich diesen mit den Hinweis, dass ich weitere Nachfragen nicht beantworten werde:
#Nachfrage:
„wie bereits mitgeteilt, kann ich Ihnen nicht weiterhelfen; weitere Nachfragen werde ich nicht beantworten.“
Damit ist die Sache abschließend, unmissverständlich und vor allem sauber erledigt, so dass dem Eis essen nichts mehr im Wege steht. Ein Pflicht zur Mandatsübernahme besteht grundsätzlich nicht. Und wenn ich überlastet bin, erst Recht nicht.
Einzelfälle
In Einzelfällen sind solche Anfragen aber nützlich. Denn sie liefern gar nicht selten den Stoff für einen Party-Small-Talk oder einen Blogbeitrag. Der Beruf des Rechtsanwalts, besonders der des Strafverteidigers, hat grundsätzlich einen hohen Unterhaltungswert, auch wegen solcher Anfragen.