Mühsam verdientes Honorar
Das Verfahren für die Festsetzung der Verteidigervergütung ist oft aufwändiger wie die Verteidigung an sich. Zum Reichtum führt das gleichwohl in keinem Fall.
Das Verfahren für die Festsetzung der Verteidigervergütung ist oft aufwändiger wie die Verteidigung an sich. Zum Reichtum führt das gleichwohl in keinem Fall.
Ein provokanter Gedanke zur Lösung des Problems durch die vemurkste StVO-Novelle.
Die Einsicht in Ermittlungsakten liefern der Verteidigung nicht nur Erkenntnisse über den Verfahrensstand, sondern oft auch Hinweise auf die Charaktereigenschaften der Beteiligten.
Ein Rätsel für das einigermaßen fachkundige Publikum zum Thema Urteilszustellung.
Wie der staatliche Griff ins Portemonnaie eines Bestraften funktioniert, kann man in dem Artikel zur Geldstrafe nachlesen.
Auch, wenn die Revision erfolgreich war, ist das noch lange keine Garantie dafür, dass es am Ende besser wird.
Die dritte Folge der Beantwortung der oft gestellten Fragen kommt ein paar Tage zu spät. Jetzt aber. Es geht in dieser Woche um das Strafbefehlsverfahren.
Das prozessuale Instrument der Einstellung gegen Auflagenzahlung ist sehr flexibel einsetzbar. Es dient zuvorderst dem Schutz eines Beschuldigten, hat daneben aber auch seine prozessökonomischen Vorteile. Und es ist vor Missbrauch nicht gefeit. Darum geht es hier.
Dieses besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) war einmal eine hervorragende Idee. Geballte Überforderung, gepaart mit vielerlei Inkompetenz, haben zur katastrophalen Umgesetzung dieser Idee geführt.
In Wirtschaftsstrafverfahren hat der Verteidiger oft mit gebildeten und besonders sensiblen Menschen zu tun. Sie sind meist sehr vorsichtig und planen auch für Unvorhersehbares. Aber eben nur meistens, nicht immer.