Die Moabiter Mühlen
Welch katastrophalen Zustände in der Berliner Justiz herrschen, liest man immer wieder bei spektakulären Haftentlassungen, weil mal wieder Fristen nicht eingehalten wurden. Das Chaos wirkt aber auch im Kleinen.
Welch katastrophalen Zustände in der Berliner Justiz herrschen, liest man immer wieder bei spektakulären Haftentlassungen, weil mal wieder Fristen nicht eingehalten wurden. Das Chaos wirkt aber auch im Kleinen.
Auch nach über zwei Jahrzehnten, in denen ich als Verteidiger unterwegs war, gibt es immer wieder einmal eine Überraschung. Diesmal war es ein Oberstaatsanwalt, der mich für einen Moment sprachlos gemacht hat.
In der zweiten Folge der Beantwortung der oft gestellten Fragen geht es diese Woche um die Einstellung des Strafverfahrens gegen Zahlung einer Auflage nach § 153a StPO.
Der 3. Senat des Bundesgerichtshofs vertritt die Ansicht, es sei nicht erforderlich, dass ein Anklagter "sein" Urteil auch versteht; deswegen müsse es für ihn auch nicht schriftlich übersetzt werden (BGH, Beschluss vom 18.02.2020 - 3 StR 430/19).
Es gibt Fälle, da ist ein Strafverteidiger eher nicht hilfreich. Ganz einfach, weil die Selbsthilfe nicht nur einfach möglich, sondern auch noch viel preiswerter ist. Ein Beispiel dafür hatte ich ...
Das OLG Frankfurt am Main verhinderte die Auslieferung einer Italienerin durch Deutschland in die USA, weil das Verbot der Doppelbestrafung dem entgegen steht (Beschluss vom 15.05.2020 - 2 AuslA 3/20)
Im Strafgesetzbuch findet der Leser ab § 90 StGB ein paar Vorschläge zur Verunglimpfung von wertvollen und tragenden Elementen unseres Staates. Jetzt soll nach dem Willen von Bundestag und Bundesrat noch eine weitere Variante hinzukommen.
Das Interesse am Strafrecht, an der Arbeit der Strafjustiz und der Strafverteidiger ist recht groß. Dennoch fehlt es häufig an grundlegenden Kenntnissen der wesentlichen strafrechtlichen Details.
Steuersenkungen sind sehr seltene Glückfälle. Dennoch stellt diese aktuell beschlossene Senkung der Umsatzsteuer von 19% auf 16% ein massives Ärgernis dar – für Verbraucher und für Unternehmer.
Wenn es darum geht, einen Beschuldigten in U-Haft zu behalten, sind sich manche Haftrichter nicht zu schade, auch völlig abwegige Argumente vorzutragen. Einen Beleg dafür liefert dieses Erlebnis mit der Moabiter Strafjustiz.