Rechtsanwalt Hoenig

Das Weblog des Strafverteidigers

13. September 2020

Zurückhaltung und ein EdeKa

Ein Journalist wird bei seiner Arbeit erheblich verletzt. Ursache war ein Gerangel mit einem Polizeibeamten. Die klassische Folge: Der Reporter wurde angeklagt, er soll Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) geleistet haben. Der Journalist wurde freigesprochen und die Polizisten sehen einer ungewissen Zukunft entgegen.