Rechtsanwalt Hoenig
Das Weblog des Strafverteidigers
21. Dezember 2020
Atteste, die von der Pflicht befreien, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, sind in vielen Fällen medizinisch nicht geboten. Dennoch es gibt Ärzte, die solche Zeugnisse aus Gefälligkeit (oder gegen Honorar), aber nicht wegen medizinischer Notwendig ausstellen. Was sagt eigentlich das Strafgesetzbuch dazu?
15. Dezember 2020
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass die Justiz mit den knappen Ressourcen gewissenhaft umgeht. Die beflügelte Staatsanwaltschaft Potsdam zeigt, wie man sich selbst und andere Verfahrensbeteiligte mit sinnlosem Zeug zu beschäftigen imstande ist.
30. November 2020
Die Bestechung eines Beamten ist kein Kavaliersdelikt. Die Grenzen sind recht eng gezogen, bei deren Überschreitung es schnell unangenehm werden kann.
16. November 2020
Die Bewährungsaussetzung einer Freiheitsstrafe von über zwei Jahren? Trotz der Grenze des § 56 Abs. 2 StGB? Ja, es kann funktionieren.
9. November 2020
Kann eine Freiheitsstrafe von über 2 Jahren noch zur Bewährung ausgesetzt werden? Geht nicht, gibt’s nicht!
13. Oktober 2020
Den Juristen, die bei der Strafjustiz arbeiten – also Richtern und Staatsanwälten, sagt man nach, sie seien hervorragende Prädikatsjuristen. Nur die Besten der Besten schafften es bis ganz an die ...
5. Oktober 2020
Owi Sofortmeldung: Wie ein Bußgeldverfahren wegen mangelhafter Ermittlungen durch den Zoll gegen die Wand fährt.
30. September 2020
Es gibt mehr Geld für Menschen, denen die Staatsgwalt die Freiheit zu Unrecht entzogen hat. Der Gesetzgeber hat eine längst überfällige Anpassung der Haftentschädigung geregelt, die in Kürze in Kraft treten wird.
28. September 2020
Wer uns Juristen nachsagt, wir wären Haarespalter, hat die Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts München noch nicht erlebt - dort zerlegt man die einzelnen Haarfasern in ihre zellularen Bestandteile.
13. September 2020
Ein Journalist wird bei seiner Arbeit erheblich verletzt. Ursache war ein Gerangel mit einem Polizeibeamten. Die klassische Folge: Der Reporter wurde angeklagt, er soll Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) geleistet haben. Der Journalist wurde freigesprochen und die Polizisten sehen einer ungewissen Zukunft entgegen.