Schweinegesichter, Quatsch-Jura, Affenstall
„Stinkende Schweinegesichter“ - die Rechtslage: keine Beleidigung, keine Volksverhetzung, nur eine nicht beleidigungsfähige Partei.
„Stinkende Schweinegesichter“ - die Rechtslage: keine Beleidigung, keine Volksverhetzung, nur eine nicht beleidigungsfähige Partei.