Variationen einer Einstellung
Der Staatsanwaltschaft stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, ein Ermittlungsverfahren wieder vom Tisch zu bekommen. Manchmal verursacht die ausgewählte Variante jedoch Nachfragen.
Der Staatsanwaltschaft stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, ein Ermittlungsverfahren wieder vom Tisch zu bekommen. Manchmal verursacht die ausgewählte Variante jedoch Nachfragen.
Der Richtervorbehalt ist eigentlich ein unverzichtbares Korrektiv im rechtsstaatlichen Verfahren. In der Praxis wird jedoch mehr als oft darauf verzichtet. Ein klassisches Beispiel für die fehlende richterliche Kontrolle ist das Strafbefehlsverfahren.
Ein Verteidiger, der die Interessen seines Mandanten nicht wahrnimmt, sondern ihn verrät, gehört eigentlich aus dem Verkehr gezogen. Sowohl das Berufsrecht, als auch das Strafrecht stellen die dazu notwendigen Instrumente zur Verfügung.
Auch für das Ergebnis eines Ermittlungsverfahrens gilt die alte Züchterweisheit: Erst am Ende werden die Schweine fett. Zwischenergebnisse spielen für das Finale keine Rolle. Über das glückliche Ende eines Drogenhandels.
Steuern zu sparen ist nicht in jedem Fall empfehlenswert. Es sei denn, man ist darauf aus, neben einem Steuerberater auch noch einen Steuer- und Wirtschaftsstrafverteidiger zu beauftragen.
Die Einstellung eines Strafverfahrens wegen des Eintritts der Verfolgungsverjährung kommt in der Praxis sehr selten vor. Wenn das Land dann auch noch dem Angeklagten seine Verteidigerkosten erstattet, dann ist das wie Weihnachten und Ostern an einem Tag.
Wenn in einem Internetforum zum Halali auf einen Rechtsanwalt geblasen wird, werden die Beschwerden von der zuständigen Rechtsanwaltskammer (RAK) sauber verwaltet.
Eine unzulässige Warnung durch die Richterin an den Angeklagten, ihn zwangsweise vorführen oder verhaften zu lassen, wenn er der Ladung zum nicht zum Termin erscheint, führt zum Fehlstart des Strafprozesses.
Ob die Besorgnis der Befangenheit begründet ist oder nicht, scheint auch davon abzuhängen, ob der abgelehnte Richter zugunsten eines Angeklagten oder zu dessen Lasten voreingenommen ist.
Dem Strafprozess ist der Konflikt immanent. Auch die Sitzordnung bietet nicht selten Anlass zum Streit zwischen Gericht und Verteidigung.