Rechtsanwalt Hoenig
Das Weblog des Strafverteidigers
10. Mai 2021
Der Richtervorbehalt ist eigentlich ein unverzichtbares Korrektiv im rechtsstaatlichen Verfahren. In der Praxis wird jedoch mehr als oft darauf verzichtet. Ein klassisches Beispiel für die fehlende richterliche Kontrolle ist das Strafbefehlsverfahren.
3. Mai 2021
Ein Verteidiger, der die Interessen seines Mandanten nicht wahrnimmt, sondern ihn verrät, gehört eigentlich aus dem Verkehr gezogen. Sowohl das Berufsrecht, als auch das Strafrecht stellen die dazu notwendigen Instrumente zur Verfügung.
26. April 2021
Auch für das Ergebnis eines Ermittlungsverfahrens gilt die alte Züchterweisheit: Erst am Ende werden die Schweine fett. Zwischenergebnisse spielen für das Finale keine Rolle. Über das glückliche Ende eines Drogenhandels.
19. April 2021
Steuern zu sparen ist nicht in jedem Fall empfehlenswert. Es sei denn, man ist darauf aus, neben einem Steuerberater auch noch einen Steuer- und Wirtschaftsstrafverteidiger zu beauftragen.
12. April 2021
Die Einstellung eines Strafverfahrens wegen des Eintritts der Verfolgungsverjährung kommt in der Praxis sehr selten vor. Wenn das Land dann auch noch dem Angeklagten seine Verteidigerkosten erstattet, dann ist das wie Weihnachten und Ostern an einem Tag.
6. April 2021
Wenn in einem Internetforum zum Halali auf einen Rechtsanwalt geblasen wird, werden die Beschwerden von der zuständigen Rechtsanwaltskammer (RAK) sauber verwaltet.
29. März 2021
Eine unzulässige Warnung durch die Richterin an den Angeklagten, ihn zwangsweise vorführen oder verhaften zu lassen, wenn er der Ladung zum nicht zum Termin erscheint, führt zum Fehlstart des Strafprozesses.
22. März 2021
Ob die Besorgnis der Befangenheit begründet ist oder nicht, scheint auch davon abzuhängen, ob der abgelehnte Richter zugunsten eines Angeklagten oder zu dessen Lasten voreingenommen ist.
15. März 2021
Dem Strafprozess ist der Konflikt immanent. Auch die Sitzordnung bietet nicht selten Anlass zum Streit zwischen Gericht und Verteidigung.
8. März 2021
Die scheinbar neutrale Anfrage einer Behörde oder eines Gerichts kann im Ernstfall zu einem Strafverfahren führen - gegen den Adressaten, aber auch gegen den Absender.