Der alimentierte Ruhestand
Welche Überraschungen das Beamtenrecht für die Strafverteidigung parat hält, zeigt eine (Eil-)Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Welche Überraschungen das Beamtenrecht für die Strafverteidigung parat hält, zeigt eine (Eil-)Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Die Vorstellung vom Beruf des Richters weichen nicht selten von den Realitäten des Justizalltags ab. Nur wenig bekannt ist, welch erheblicher Aufwand tatsächlich in einem Strafprozess steckt. Das gilt besonders für Verfahren in Steuer- und Wirtschaftsstrafsachen.
Wenn etwas erlaubt ist, muss es noch lange nicht ethisch vertretbar sein. Man kann auch aus besserer Einsicht darauf verzichten, erlaubt zu handeln. Ethisches Verhalten ist jedoch nicht jedem gegeben.
Die Beratung einer Strafkammer nach dem Ende der Beweisaufnahme ist geheimnisvoll. Was die Richter hinter den verschlossenen Türen der Beratungszimmer besprechen, bleibt im Verborgenen. Manchmal gibt es aber Anlass zu Spekulationen.
Die Einstellung eines Strafverfahrens ist nicht in jedem Fall das endgültige Ende. Und manchmal ist sie auch eine Falle.
Befangene Richter gibt es tatsächlich. Und zwar ganz sicher mehr, als uns die entsprechende Rechtsprechung zur Befangenheit glauben machen will. Schwierig ist es jedoch, sie loszuwerden. Das zeigt ein älterer Fall aus Rostock.
Richter haben große Freiräume, in denen sie sich unabhängig bewegen können. Einige wenige Richter nutzen diese Unabhängigkeit jedoch dicht an der Grenze zum Missbrauch; auf welcher Seite der Grenze ist dann eine Frage des Blickwinkels.
Es gibt sie, diese für ein faires Verfahren ungeeigneten Richter, die bereits vor Prozessbeginn das Urteil kennen. Und für die Verteidiger nur Störenfriede sind. Einer dieser Richter ist Vorsitzender am ...
Das Thema Fake-Attest, über das ich hier berichtet hatte, macht nun auch in den Social Media die Runde. Hier ein Tweet vom 1. Weihnachtstag: Ärzte, die falsche Atteste für #Querdenken ...
Atteste, die von der Pflicht befreien, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, sind in vielen Fällen medizinisch nicht geboten. Dennoch es gibt Ärzte, die solche Zeugnisse aus Gefälligkeit (oder gegen Honorar), aber nicht wegen medizinischer Notwendig ausstellen. Was sagt eigentlich das Strafgesetzbuch dazu?