Bayerische Vermögensabschöpfung
Die Einziehung von Vermögen aus vermeintlichen Straftaten hat sich zu einem Renner bei den Staatsanwaltschaften entwickelt. Aber nicht alles funktioniert so, wie man es sich wünscht. Es gibt klare Anzeichen ...
Die Einziehung von Vermögen aus vermeintlichen Straftaten hat sich zu einem Renner bei den Staatsanwaltschaften entwickelt. Aber nicht alles funktioniert so, wie man es sich wünscht. Es gibt klare Anzeichen ...
Es ist bekannt, dass Prozesse bei den Zivil- und Verwaltungsgerichten sich über lange Zeiten erstrecken. Die Kalender der Abteilungen und Kammern der Gerichte sind zum Bersten voll. Deswegen ist es auch keine Seltenheit, dass die Kläger monate-, manchmal jahrelang auf einen Termin warten müssen. In Strafverfahren sieht das anders aus. Dort gilt der Beschleunigungsgrundsatz, in Haftsachen sogar in verschärfter Form. Wir Strafjuristen können uns also nicht soviel Zeit nehmen.
Der üble Unfall vom Montagabend am Kurfürstendamm ist erneut Anlass für viele Gedanken, die sich mehr oder weniger kompetente Köpfe machen. Vorschläge kommen von Oberamts- und Strafverfolgern, rotrotgrünen Bezirks- und Landespolitikern, miesepetrigen Fahrradaktivisten und anderen Interessenverbänden.
Die Zentrale Bußgeldstelle der Thüringer Polizei gibt falsche Hinweise. Ihre Zeugenbelehrung ist mangelhaft. Und sie droht mit Übeln, wenn man den unrichtigen Hinweisen und Belehrungen nicht entspricht.
Es ist nicht so einfach, an anderer Leute Geld zu kommen, ohne dafür arbeiten zu müssen. Einige Menschen versuchen es trotzdem, auch wenn sie damit heillos überfordert sind.
In eigener Sache: Ein neues (Spiegel-)Bild für das Weblog von Holger Dankelmann, Friesenheim
Das Recht der Vermögensabschöpfung und Einziehung soll der Gerechtigkeit dienen. Der Gesetzgeber will einem Straftäter die Früchte seiner Tat wieder wegnehmen. Was geschieht aber, wenn der Dieb oder der Betrüger gar keine Beute gemacht hat?
Zu kurze Fristen im Zwischenverfahren verursachen vermeidbaren Aufwand beim Verteidiger und erst Recht innerhalb der Justiz.
Was aus einem "bisschen" Vorteilsnahme werden kann (aber nicht muss), wird nun einem hessischen Oberstaatsanwalt von seinen Kollegen aufgezeigt bekommen.
Ein Steuerstrafverfahren ist für den Unternehmer stets eine ausßergewöhnlich Belastung. Der Vorwurf einer Steuerhinterziehung löst oft Existenzängste aus. Denn in jedem Unternehmen gibt es Problemzonen.